Dein Weg zum erfolgreichen Immobilienverkauf mit der Finanzgruppe Englert
Dein vertrauenswürdiger Partner im Immobiliensektor
- Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen
- Umfassende Immobilienbewertung für den besten Verkaufspreis
- Persönliche Betreuung von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Notartermin
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Die Partner für deine Finanzen
Unser Service für Eigentümer & Immobilieninteressierte
Als erfahrener Ansprechpartner in der Vermittlung und Vermarktung von Immobilien steht dir unser kompetentes Immobilienteam der Finanzgruppe Englert gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir stehen für den erfolgreichen Verkauf von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Grundstücken sowie Eigentumswohnungen. Als inhabergeführtes Unternehmen sind wir seit 1983 in Alzenau und seit 2017 in Groß-Umstadt ansässig und beraten Immobilieneigentümer und Menschen, die es in Zukunft werden wollen, rund um das Thema Immobilien.
Wir sind in den regionalen Immobilienmärkten zu Hause und stehen dir professionell und zuverlässig vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus zur Seite. Wir berücksichtigen stets deine individuellen Bedürfnisse und verlieren nie die Menschen hinter der Immobilie aus den Augen. Unsere gute Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl zeichnen uns aus: Damit finden wir zeitnah den passenden Käufer für deine Immobilie. Unsere Leidenschaft ist der Garant für deinen Erfolg – Wir planen deinen Verkaufserfolg, beraten dich objektiv, umfassend und vorausschauend und überlassen nichts dem Zufall.
Im gesamtem Raum Aschaffenburg-Alzenau, Main-Kinzig. Darmstadt-Dieburg, Kreis Odenwald, Kreis Offenbach, Stadt Offenbach, Frankfurt, Taunus und Wetterau sind wir für dich im Einsatz und machen Deine Haus-Aufgaben!
Unser Prozess: Sechs Schritte zum Erfolg
Schritt 1:
Individuelle Erstberatung
Schritt 2:
Immobilienbewertung
Schritt 3:
Exklusive Vermarktung
Schritt 4:
Besichtigungen
Schritt 5:
Vertragsverhandlungen
Schritt 6:
Notartermin
Jedes Detail zählt
Folgende Faktoren fließen in unsere Bewertung mit ein:
Lage Deiner Immobilie
- Distanz zu Schulen
- Ärzten
- Einkaufsmöglichkeiten
- Verkehrsanbindung
- Lärmbelästigung
- Krankenhäusern
Zustand Deiner Immobilie
- Baujahr
- Alter der Heizung
- Alter des Daches
- Struktur des Hauses
- Alter der Fenster
Ausstattung Deiner Immobilie
- Bäder, Gäste-WC, Keller, Solar oder PV
- Carport, Garage, Stellplatz
- Garten, Terrasse, Balkon
- Einbauküche
- Anzahl der Schlafzimmer
- Bodenbeläge
- Carport, Garage, Stellplatz
- Technische Ausstattungen
Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat bei uns höchste Priorität. Lese hier, was sie über unsere Arbeit sagen.
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Für den Verkauf von Immobilien ist es erforderlich, dass Eigentümer eine Wohnflächenberechnung für die Bank vorlegen. Bei Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Einfamilienhäusern sind zudem eine Reihe weiterer Dokumente vonnöten. Hierzu gehören Grundrisse, Schnittzeichnungen und Ansichten, welche Kaufinteressenten und Immobilieninvestoren benötigen, um eine Finanzierung von der Bank zu erhalten. Im Rahmen des Verkaufs Ihrer Immobilie sind sämtliche Unterlagen sowohl für die Bank als auch für den zukünftigen Eigentümer erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf beim Notartermin zur Übergabe zu gewährleisten.
Basierend auf diesen Immobiliendaten führt die Bank eine Berechnung des Beleihungswerts durch, um ihr finanzielles Risiko zu bewerten. Die Bank wird erst aktiv in Bezug auf die Finanzierung für Immobilieninvestoren oder -käufer, sobald sämtliche Immobilienunterlagen vollständig vorliegen. Um Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden, stellen wir sicher, dass alle Objektunterlagen vollständig sind. Die aktuellste Methode zur Ermittlung der Wohnfläche ist die Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung, die oft noch nicht vorhanden ist.
Benötigst du solche Dokumente für den Verkauf oder die Finanzierung deiner Wohnimmobilie? Wir stehen dir zur Seite und begleiten dich gerne. Vereinbare jetzt einfach dein kostenloses Expertengespräch mit den Fachleuten der Finanzgruppe Englert.
Den Wohnflächenrechner stellen wir dir deutschlandweit in sämtlichen Städten zur Verfügung. Besonders bei älteren Bestandsimmobilien, die vor 2004 errichtet wurden, empfiehlt es sich, aktuelle Daten zu sammeln, um die angemessene Berechnungsmethode anzuwenden. Ob es um den Verkauf Ihres Hauses, den Veräußerung deiner Wohnung, Umschuldungspläne oder Finanzierungsangelegenheiten geht, unterstützen wir dich im gesamten Rhein-Main-Gebiet, Main-Taunus-Kreis, Wetteraukreis und lokal rund um unsere Niederlassungen in Groß-Umstadt und Alzenau. Unser herausragendes Fachwissen steht Ihnen von Stuttgart bis Köln zur Verfügung.
Tipp: Für Informationen und Beratung nutze gerne unseren kostenfreien Beratungsservice und vereinbare ein unverbindliches Informationsgespräch.
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen die exakte Wohnfläche möglicherweise nicht korrekt ermittelt wurde. Aufgrund teils fehlender verbindlicher Regelungen und Vorschriften kann die Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung herangezogen werden. Seit 2004 stellt die WoFlV die aktuellste und aussagekräftigste Methode dar, um die tatsächliche Wohnfläche zu bestimmen.
Die Berechnung der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung ist insbesondere relevant:
- wenn in Verträgen keine konkrete Wohnfläche angegeben ist,
- wenn zwar eine Wohnflächenangabe vorliegt, diese jedoch um mehr als 10% von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht.
Besonders bei Mietpreiserhöhungen gemäß §558 BGB oder bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen gemäß §556 spielt die präzise Wohnflächenangabe eine entscheidende Rolle.
Wenn du bereits eine Immobilie aus vergangenen Baujahren erworben haben, ist dir diese Herausforderung vertraut: Die vorhandenen Unterlagen zum Objekt sind unvollständig. Dies hat besonders eine historische Ursache: Während des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Bauämter zerstört, wodurch auch die physisch vorhandenen Bauakten vernichtet wurden.
Wenn du den Kauf Ihres Traumhauses mithilfe einer Finanzierung realisieren möchtest, erwartet die Bank ausführliche Informationen und Unterlagen. Anhand dieser Dokumente berechnet die Bank den Wert der Immobilie und das damit verbundene Risiko für das potenzielle Darlehen. Sollten wichtige Unterlagen fehlen, stehen dir zwei Optionen zur Verfügung: Sie können entweder eigenständig alle Räumlichkeiten der Immobilie aufwändig und präzise vermessen und mit unserem umfassenden Service maßstabsgetreue Pläne erstellen lassen. Oder du wählst unser Rundum-sorglos-Paket: Die Experten unseres Partnerunternehmens besuchen persönlich deine Wunschimmobilie, um sorgfältig alle Räume und Stockwerke zu vermessen. Auf Grundlage dieser Messungen wird unter anderem ein detaillierter Grundriss erstellt – für dich einfach und unkompliziert!
Nutze einfach das nachfolgende Tool zur Berechnung des Preises für die Erstellung der Unterlagen inklusive Aufmaß-Service. Nach Abschluss der Kalkulation betätigst du den „Bestellen“-Button. Durch diesen Schritt wirst du zur Webseite unseres Partners wohnrechner.online weitergeleitet. Dort hast du mühelos die Möglichkeit, alle zusätzlichen Details deiner Immobilie anzugeben und direkt online einen gewünschten Termin festzulegen. Innerhalb von zwei Arbeitstagen wird ein verbindlicher Termin zur Vermessung gemeinsam mit dir festgelegt. Bereits nach weiteren sieben Arbeitstagen erhältst du ein umfangreiches Dokumentenpaket deiner Immobilie, das wir gemeinsam unmittelbar für dein Finanzierungsvorhaben verwenden können.
Der Preis umfasst folgende Leistungen und Dokumente:
- Eine präzise Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung oder der DIN 277
- Die individuelle Erstellung von maßstabsgetreuen Grundrissen für alle beauftragten Stockwerke
- Möglicherweise die Erstellung einer maßstabsgetreuen Schnittzeichnung deiner gewünschten Immobilie
- Terminvereinbarung innerhalb von 2 Arbeitstagen
- Lieferung der Unterlagen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Vor-Ort-Termin
- Die Unterlagen werden mit einem Sachverständigenstempel versehen
Der Energieausweis ist in Deutschland seit dem 1. Mai 2014 verpflichtend. Seit diesem Zeitpunkt müssen sowohl Vermieter als auch Verkäufer bei der Vermarktung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden einen Energieausweis vorlegen. Dieser gibt potenziellen Mietern, Käufern und Nutzern Informationen über die energetische Effizienz des Gebäudes und hilft bei der Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten.
Ein Energieausweis enthält Informationen, die die energetische Leistung eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte bewerten und offiziell festhalten. Dabei erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen. Diese Unterscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass unterschiedliche Berechnungsmethoden und Daten für die Erstellung der jeweiligen Dokumente verwendet werden.
Im Wesentlichen stellt ein Energieausweis eine Art Kurzprofil für ein Wohngebäude dar. Durch die Berücksichtigung verschiedener Angaben entsteht ein Überblick über die energetische Effizienz des betreffenden Objekts. Das Dokument kann zudem Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen enthalten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt für die Einschätzung des energetischen Zustands von Gebäuden, dass ein Energieausweis vorhanden sein muss. Dieser enthält grundlegende Informationen über das Gebäude, wie auch die Art des verwendeten Heizstoffs und andere bedeutsame Energiekennwerte. Aktuellere Ausweise umfassen zudem eine visuelle Darstellung der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) in Form einer Grafik.
Wenn es sich rein um ein Wohngebäude handelt, wird der Energieausweis für das gesamte Objekt ausgestellt und nicht für einzelne Wohnbereiche oder Wohnungen. In sogenannten gemischten Immobilien beziehen sich die Angaben im Energieausweis nur auf den bewohnten Teil. Die Struktur und die Informationen im Ausweis müssen den geltenden Richtlinien des GEG entsprechen.
Zusätzlich dazu muss die Person, die den Ausweis erstellt hat, ihre Berufsbezeichnung, ihre persönliche Adresse sowie das Ausstellungsdatum im Energieausweis vermerken. Eine handschriftliche Unterschrift oder eine digitale Signatur muss ebenfalls auf dem Dokument vorhanden sein.
Die erste Seite des Energieausweises enthält allgemeine Informationen zum jeweiligen Gebäude. Hier finden Interessierte neben der Adresse Angaben zur Anlagentechnik, zur Anzahl der Wohnungen und zum Baujahr des Objekts. Auf dieser Seite sind auch weitere relevante Informationen wie die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen oder etwaige Inspektionspflichten für Klimaanlagen vermerkt. Zudem gibt die erste Seite Auskunft darüber, ob der Energieausweis nach den Vorgaben eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises erstellt wurde.
Ein Beispiel hierfür ist der Bedarfsausweis, der den Energiebedarf berechnet. Die zugehörigen Werte sind auf der zweiten Seite des Dokuments zu finden. Wenn der Energieausweis Informationen zum tatsächlichen Energieverbrauch enthält, handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, dessen Werte auf der dritten Seite aufgeführt sind.
Unabhängig von der Art des Ausweises werden die Werte in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Nutzfläche pro Jahr angegeben. Höhere Werte zeigen einen schlechteren energetischen Zustand eines Gebäudes an. Die bereits erwähnte grafische Darstellung auf dem Energieausweis veranschaulicht die aktuelle Situation und bietet Käufern oder Mietern eine anschauliche Übersicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die angegebenen Werte stets auf die Nutzfläche des Objekts, nicht auf die Wohnfläche, bezogen sind.
Durch die Richtlinien des GEG erhält der Energieausweis eine bedeutsame Rolle als aussagekräftige Informationsquelle für die Suche nach einer geeigneten Immobilie. Sowohl Kauf- als auch Mietinteressenten erhalten durch dieses Dokument erste bedeutende Erkenntnisse über den energetischen Zustand eines Hauses, was ihnen eine wesentlich verbesserte Basis für ihre Entscheidung pro oder contra das jeweilige Objekt bietet.
Besonders der Energiebedarf und der Energieträger für die Heizung spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig erfahren Interessenten Details zum Baujahr des Gebäudes und können potenzielle zukünftige Investitionen abschätzen und finanzielle Aspekte prognostizieren.
Sofern nach dem 1. Mai 2014 ein Energieausweis für ein Wohngebäude mit einer bestimmten Energieklasse ausgestellt wurde, ist der aktuelle Eigentümer ebenfalls dazu verpflichtet, diesen vorzulegen. Vor diesem Stichtag ausgestellte Dokumente, die keine Angaben zur Effizienzklasse eines Gebäudes enthalten, behalten jedoch ihre volle Gültigkeit.
Die vermerkten Werte auf diesem „älteren“ Energieausweis können lediglich umgerechnet und im Nachhinein einer Effizienzklasse zugeordnet werden. Allerdings gestaltet sich die Ermittlung dieser Werte oft schwierig oder sie sind nicht klar aus den vorhandenen Dokumenten ersichtlich, was eine genaue Einordnung nur mit beträchtlichem Aufwand ermöglicht. Aus diesem Grund wurde seitens der Behörden eine Online-Arbeitshilfe zum Download bereitgestellt.
Falls du einen Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung deiner Immobilie benötigst, kannst du diesen in Zusammenarbeit mit unserem Partner für Energieausweise schnell und unkompliziert direkt online erstellen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis zu wählen. Ein Bedarfsausweis ist jedoch nur in den folgenden Situationen vorgeschrieben:
- Bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
- Bei Neubauten, da hier keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
- Nachträglich bei der Dämmung der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden. In diesem Fall sind neue Verbrauchsdaten aus den letzten drei Jahren erforderlich, um einen Verbrauchsausweis zu erstellen.
Beim direkten Vergleich beider Ausweisarten ist Vorsicht geboten: Obwohl Verbrauchs- und Bedarfsausweise dieselbe Effizienzskala verwenden, können ihre Bewertungen für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.
Für beide Arten von Ausweisen gilt: Die erforderlichen Informationen für die Ausstellung müssen nicht zwingend durch eine Vor-Ort-Analyse gesammelt werden. Auch Energieausweise, die kostengünstig online bestellt werden, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Die Preise variieren abhängig davon, ob ein persönlicher Vor-Ort-Termin erforderlich ist und ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt werden soll.
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger, da er weniger Aufwand erfordert. Wenn Fotos vorhanden sind, die den energetischen Zustand des Gebäudes verdeutlichen, ist ein physischer Termin vor Ort nicht notwendig. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten belaufen sich die Kosten üblicherweise auf etwa 250 Euro.
Die Online-Bestellung eines Bedarfsausweises kostet ungefähr 120 Euro. Wenn eine Vor-Ort-Erfassung der Daten erforderlich ist, liegen die Kosten zwischen 300 und 500 Euro. Bei größeren Gebäuden sind in der Regel eine Grundgebühr von etwa 300 Euro sowie zusätzlich 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit zu erwarten.
Falls du einen Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung deiner Immobilie benötigst, kannst du diesen in Zusammenarbeit mit unserem Partner für Energieausweise schnell und unkompliziert direkt online erstellen.